
Freundschaften beginnen
mit Begegnungen
Freundschaften beginnen
mit Begegnungen
Teilhabe. Entlastung. Inklusion.
Unsere familienunterstützenden, vielfältigen und inklusiven Angebote bieten unseren Teilnehmenden viel Freude und Abwechslung. Die Familien und Angehörigen erhalten dadurch dringend benötigte Freiräume.
Freizeittreffs

Monatliche Freizeittreffs für Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene rund um die Begegnungsstätte: Spiel, Spaß, Bewegung, Kreativität oder Musik, u.a. Tages- und Halbtagesausflüge.
Musikprojekt "Farbenspiel"

Musikprojekt „Farbenspiel“ (1-2 mal pro Monat) mit Percussion, Singen und Bewegung.
Fitnesstreff

Treff zum Training von Koordination und Beweglichkeit. (2 mal pro Monat).
Fitnesstreff "Kinder"

Monatlicher Treff für kindgerechtes Training von Koordination und Beweglichkeit.
Tanztreff

Monatlicher Treff für Tanz und Bewegung zu unterschiedlichster Musik.
Kegeln

Monatlicher Treff zum Kegeln und gemütlichen Zusammensein.
Übernachtungswochenenden

Freizeit am Wochenende mit Spiel, Spaß und Unterhaltung rund um die „Begegnungsstätte“, Tagesausflüge in die Umgebung.
Begegungsnachmittage

Angebot zum Austausch, Kennenlernen, gemeinsamen Spielen. Für Kaffee und Kuchen sorgen unsere Mitglieder. Interessierte Menschen sind willkommen - Wir freuen uns auf jede Begegnung!
Kerzenwerkstatt

Die kreative Freizeitbeschäftigung mit fachkundiger Anleitung für Interessierte mit und ohne Behinderung. Verkauf der Kerzen: immer dienstags in der Begegnungsstätte von 8.30-16.00 Uhr und nach Vereinbarung.
Erlebnisfreizeiten

Mehrtägige Freizeiten für verschiedene Altersgruppen z. B. Jugendliche und junge Erwachsene mit und ohne Unterstützungsbedarf.
Sommerfreizeit in Süßen

Mehrtägige Freizeit in der "Süßener Bettlad" für Erwachsene mit und ohne Unterstützungsbedarf.
Erlebnisfreizeiten für Kinder

Mehrtägige Tages-Freizeit für Kinder mit und ohne Unterstützungsbedarf rund um die Begegnungsstätte.
Abrechnungsmöglichkeiten für Betreuungs- und Freizeitangebote
Betreuung/Entlastung
Betreuungskosten können bei den Pflegekassen eingereicht werden:
- Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI
- Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI
Teilhabe am gesellschaftlichen Leben (Bundesteilhabegesetz BTHG SGB IX)
Assistenzleistungen für die Freizeitgestaltung von Menschen mit Unterstützungsbedarf (§ 78 SGB IX) können als „Leistungen der sozialen Teilhabe“ über das „persönliche Budget für Freizeit“ beantragt werden. Nähere Auskunft erteilt dazu die Eingliederungshilfe des LRA als Kostenträger.
Für Fragen hinsichtlich der Abrechnungsmöglichkeiten stehen wir gerne zur Verfügung:
Bürozeiten: Di 8.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Tel.: 07162 - 44 568 (Anrufbeantworter außerhalb der Bürozeiten)
Fax : 07162 - 949 636
E-Mail: info@kreisverein-gp.de